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Die wirtschaftspolitische Entwicklung zwingt immer mehr Menschen ihre berufliche Entwicklung selber in die Hand zu nehmen und eine selbstständige Existenz aufzubauen. Dabei muss sich der Gründer natürlich auf seine konkrete Geschäftsidee konzentrieren. Unternehmer zu sein heißt aber auch, dass eine Vielzahl von anderen Anforderungen wie Finanzen und Rechnungswesen oder Ämter und Behörden auf ihn zukommen.
Damit sich aber der Gründer auf sein Geschäft konzentrieren kann - nimmt ihm der Berater viele solcher Querschnittsaufgaben ab. Gründer aus der Arbeitslosigkeit können deshalb über die Agentur für Arbeit einen Coach bereit gestellt bekommen, der den Gründer auf die neuen Anforderungen vorbereitet.
Die Gründung aus der Arbeitslosigkeit erfolgt im Regelfall über das Förderinstrumentarium -
Voraussetzung für beides die Erlangung ist der Abschluss eines Existenzgründerlehrganges, der im Wesentlichen kostenfrei angeboten wird.
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit können dann Fördermittel in Form von Existenzgründungszuschüssen über drei Jahre ( Ich-AG ), Überbrückungsgeld für 6 Monate in Höhe von ca. dem 1,7 fachen des Arbeitslosengeldes oder Zuschüssen zu bestimmten Beratungsleistungen über den Existenzgründungspass und die kostenlose Förderung eines Coach erhalten.
Natürlich berate ich gerne den Gründer in allen Fragen zum Thema Existenzgründung. In vielen Fällen gibt es die Möglichkeit, für diese Beratungsleistungen Zuschüssen zu erhalten.
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